Im Trauerfall ACKERMANN-BAUER Bestattungen Hannover
Tel.: 0511 - 70 21 29 / Tag- und Nachtruf
Formalitäten
Der Eintritt eines Sterbefalls bringt leider auch einige Formalitäten mit sich. Diese nehmen wir Ihnen gerne ab, um Sie von zusätzlichen Belastungen während der Trauerphase zu befreien. Die aufgeführten Beispiele umfassen unser Angebot, sollten Sie zudem andere Wünsche haben, sprechen Sie uns bitte an. Hier gibt es einen Leitfaden und Checkliste zum Herunterladen.
Was tun, wenn der Trauerfall eintritt?
Wenn ein Sterbefall im privaten Haushalt eintritt, muss zuerst ein Arzt benachrichtigt werden. Vorzugsweise der Hausarzt. Dieser muss den Tod feststellen und die Todesbescheinigung ausstellen und beim Verstorbenen hinterlegen. Wenn der Arzt einen natürlichen Tod festgestellt hat sollten sie uns benachrichtigen um alles weitere besprechen zu können. Tritt der Tod in einem Krankenhaus, Hospiz, Senioren- oder Pflegeheim ein, wird die Verwaltung sich um die Erbringung der Todesbescheinigung, durch einen Arzt bemühen. In diesem Fall können Sie sich direkt mit uns in Verbindung setzen.
Wer ist der Bestattungspflichtige?
Bestattungspflichtige sind die Personen, die sich bei einem Sterbefall in der Familie um die Regelung der Modalitäten der Bestattung und um den Abschluss des Bestattungsvertrages kümmern müssen. Dieser Personenkreis ist der direkte Ansprechpartner des Bestatters. Der Bestatter kann mit jedem einen Vertrag schließen, die unten angegebene Rangfolge ist lediglich für einen Streitfall von Bedeutung. Nach dem niedersächsischen Bestattungsgesetz gilt folgende Rangfolge:
Was tun, wenn der Trauerfall eintritt?
Wenn ein Sterbefall im privaten Haushalt eintritt, muss zuerst ein Arzt benachrichtigt werden. Vorzugsweise der Hausarzt. Dieser muss den Tod feststellen und die Todesbescheinigung ausstellen und beim Verstorbenen hinterlegen. Wenn der Arzt einen natürlichen Tod festgestellt hat sollten sie uns benachrichtigen um alles weitere besprechen zu können. Tritt der Tod in einem Krankenhaus, Hospiz, Senioren- oder Pflegeheim ein, wird die Verwaltung sich um die Erbringung der Todesbescheinigung, durch einen Arzt bemühen. In diesem Fall können Sie sich direkt mit uns in Verbindung setzen. Wer ist der Bestattungspflichtige?
Bestattungspflichtige sind die Personen, die sich bei einem Sterbefall in der Familie um die Regelung der Modalitäten der Bestattung und um den Abschluss des Bestattungsvertrages kümmern müssen. Dieser Personenkreis ist der direkte Ansprechpartner des Bestatters. Der Bestatter kann mit jedem einen Vertrag schließen, die unten angegebene Rangfolge ist lediglich für einen Streitfall von Bedeutung. Nach dem niedersächsischen Bestattungsgesetz gilt folgende Rangfolge: - die Ehegattin oder der Ehegatte oder die eingetragene Lebenspartnerin oder der eingetragene Lebenspartner
- die Kinder
- die Enkelkinder
- die Eltern
- die Großeltern
- die Geschwister
Folgende Unterlagen werden benötigt
Familien- stand |
Todes- bescheinigung |
Geburts- urkunde |
Heirats- urkunden |
Sterbeurkunde Ehepartner |
Scheidungs- urkunde |
Personal- ausweis |
Ledig | X | X | X | |||
Verheiratet | X | X | X | X | ||
Verwitwet | X | X | X | X | X | |
Geschieden | X | X | X | X | X |
Des Weiteren werden gegebenenfalls benötigt:
Diese Unterlagen sind zwingend notwendig für die Beurkundung des Todes bei dem zuständigen Standesamt. Selbstverständlich übernehmen wir für Sie gern diesen Behördengang. Die daraufhin erstellten Sterbeurkunden werden dann für sämtliche Abmeldungen benötigt.
Sollten Urkunden nicht mehr vorhanden sein, helfen wir Ihnen gern bei der Beschaffung.
Gern erledigen wir für Sie auch alle Abmeldungen und notwendigen Beantragungen wie z.B. in Angelegenheiten der Rentenversicherungen, Krankenkassen, Lebens- und Sterbever-sicherungen. Wir halten notwendige Formulare für Sie bereit und beraten Sie, welche Institutionen durch uns benachrichtigt und welche Angelegenheiten nur durch Ihre Person geregelt werden können. Bitte halten Sie entsprechende Bescheide und Versicherungsnummern bereit.
- Rentenunterlagen
- Chipkarte der gesetzlichen Krankenkasse
- Lebens-, Sterbe- oder Unfallversicherungen
- Mitgliedsnachweis von Verbänden, Vereinen oder Organisationen
- Grabstellenurkunde falls vorhanden
Diese Unterlagen sind zwingend notwendig für die Beurkundung des Todes bei dem zuständigen Standesamt. Selbstverständlich übernehmen wir für Sie gern diesen Behördengang. Die daraufhin erstellten Sterbeurkunden werden dann für sämtliche Abmeldungen benötigt.
Sollten Urkunden nicht mehr vorhanden sein, helfen wir Ihnen gern bei der Beschaffung.
Gern erledigen wir für Sie auch alle Abmeldungen und notwendigen Beantragungen wie z.B. in Angelegenheiten der Rentenversicherungen, Krankenkassen, Lebens- und Sterbever-sicherungen. Wir halten notwendige Formulare für Sie bereit und beraten Sie, welche Institutionen durch uns benachrichtigt und welche Angelegenheiten nur durch Ihre Person geregelt werden können. Bitte halten Sie entsprechende Bescheide und Versicherungsnummern bereit.